AGBs
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Vorbestimmungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Bestimmungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen
Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des
Auftraggebers werden nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung
mit uns. Stornierungen von Aufträgen sind nur im Einzelfall
mit unserer besonderen Zustimmung zulässig. In diesem Falle
können wir entweder einen pauschalierten Schadensersatz von
25 v.H. des Auftragswertes oder Schadensersatz in nachgewiesener
Höhe geltend machen, wobei dem Auftragnehmer der Nachweis
verbleibt, daß ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt
nicht eingetreten oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
2. Liefer- und Leistungszeit
2.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich
und gelten nur annähernd. Für die Einhaltung dieser
Fristen übernehmen wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung Gewähr.
2.2 Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns die Lieferung und
Leistung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen,
z.B. bei Krieg, öffentlichen Unruhen, Streiks, Aussperrungen,
Mangel an Transportmitteln, Versperrung oder Behinderung der Transportwege
sowie behördliche Anordnung berechtigen uns, auch wenn sie
bei unseren Lieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3. Agenturleistungen
3.1 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) unserer Agentur
sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten,
wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.
3.2 Ohne Zustimmung der Agentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich
der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes,
ist unzulässig.
3.3 Die Werke der Agentur dürfen nur für die vereinbarte
Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet
werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck
des Vertrages nur der vom Auftraggeberbei Auftragserteilung erkennbar
gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Umfang
zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung
des vereinbarten Honorars. Für darüber hinausgehende
Verwertungen bedarf es jeweils einer besonderen schriftlichen Vereinbarung über
den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung sowie einer entsprechenden
Vergütung.
3.4 Wiederholungsnutzung (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzung
(z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen
unserer Einwilligung.
3.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte
bedarf unserer Einwilligung.
3.6 Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch
zu.
3.7 Bevor es zur Verwirklichung der Werbeidee bzw. der Agenturleistung
kommt, bleiben Ideen, Layouts und alle im Vorfeld einer Werbemaßnahme
erarbeiteten Unterlagen Eigentum unserer Agentur und unterliegen
dem Urheberrechtsgesetz. Im Falle der Ablehnung muß das gelieferte
Material unverzüglich unserer Firma zurückgegeben werden
und darf zu keiner Zeit weder ganz noch teilweise verwendet werden.
Die Rückgabe löst keine Befreiung eines Honoraranspruches
für den im Vorfeld geleisteten Aufwand aus.
3.8 Werden dennoch Ideen, Texte oder Entwürfe von einem Werbungstreibenden
bzw. vom Auftraggeber ganz oder teilweise verwendet, so sind wir
berechtigt, eine angemessene Vergütung zu verlangen.
3.9 Für unserer Agentur zur Weiterverarbeitung überlassene
elektronische Dateien ist der Auftraggeber bzw. Anlieferer verantwortlich.
Inhalte dieser Dateien sind mit einem Ausdruck zu dokumentieren.
Für fehlerhaft angelieferte oder unsachgemäß angelegte
Dateien haftet der Auftraggeber bzw. der Anlieferer.
4. Gewährleistung
4.1 Etwaige Transportschäden und Fehlmengen sind sofort nach
Empfang der Ware festzustellen und durch den Lieferanten zu bestätigen.
4.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich
nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt,
unverzüglich Anzeige zu machen. Unterläßt er die
Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es
sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar
war. Zeigt sich der Mangel später, so muß die Anzeige
unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen, anderenfalls gilt
die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. In jedem
Falle ist die Prüfung vor der Verarbeitung oder Weiterverwendung
vorzunehmen.
Mögliche Ansprüche verjähren nach Ablauf von 6 Monaten
nach Übergabe der Ware.
4.3 Druckfertige Vorlagen und Korrekturabzüge hat der Auftraggeber
unverzüglich zu prüfen und zu korrigieren sowie mit seinem
Einverständnis versehen an uns zurückzusenden. Unsere
Haftung erstreckt sich nicht auf Fehler, die der Kunde bei der Überprüfung übersehen
hat.
4.4 Geringfügige Farbabweichungen bei Druckaufträgen
können nicht immer vermieden werden und berechtigen nicht
zur Abnahmeverweigerung. Dies gilt auch für den Vergleich
zwischen Originalen oder Andrucken und dem Auflagendruck sowie
für unwesentliche Abweichungen in Form, Material und Layout,
die den Verwendungszweck des Kunden nicht erheblich einschränken.
Eine Mehr- oder Minderlieferung bis 10 v.H. ist zulässig und
wird bei der Berechnung berücksichtigt.
4.5 Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; bei schlecht lesbarer,
mündlicher bzw. fernmündlicher Bestellung lehnen wir
eine Gewährleistung für Richtigkeit ab. Erforderliche
Korrekturen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit
berechnet. Für die Rechtschreibung ist die letzte Ausgabe
des Duden maßgebend.
4.6 Für den rechtlichen Bestand aller vom Auftraggeber gemachten
Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster,
Ausstattung, Firmen- und Warenzeichnungen, haftet der Auftraggeber.
4.7 Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist
schadhaft, so können wir nach unserer Wahl Ersatz liefern
oder nachbessern. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder
schlägt die Nachbesserung im Wiederholungsfalle fehl, hat
der Auftraggeber einen Anspruch auf Rückgängigmachung
des Vertrages oder Minderung des Rechnungsbetrages.
4.8 Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige Zustimmung
von unserer Seite nicht angenommen. Mängel eines Teiles berechtigen
nicht zur Beanstandung und Rücksendung der gesamten Lieferung.
4.9 Gewährleistungsansprüche sind grundsätzlich
ausgeschlossen, wenn die Ware von anderen als von uns montiert
oder weiterverarbeitet wurde bzw. der Mangel auf unsachgemäße
Benutzung zurückzuführen ist.
5. Urheberrecht
5.1 Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung
aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem
Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen,
Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich
ausdrücklicher anderweitiger Regelungen bei unserer Agentur.
5.2 Nachdruck oder Vervielfältigung ogleichgültig in
welchem Verfahren oauch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand
eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Schutzrechtes
sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig.
5.3 Filme, Datenträger und dergleichen bleiben unser Eigentum,
es sei denn, daß sie nach dem Vetrag gesondert in Rechnung
gestellt werden. Für fremde Datenträger, Manuskripte,
Skizzen, Entwürfe und andere Gegenstände, die nach Erledigung
des Auftrages vomAuftraggeber binnen 4 Wochen nicht zurückgefordert
werden, übernehmen wir keine Haftung.
5.4 Verwertungsrechte, Vervielfältigungs-, Nutzungs-, Verbreitungs-,
Senderechte und andere urheberrechtlich geschützte Rechte
verbleiben grundsätzlich bei uns, außer bei gesonderter
schriftlicher Vereinbarung.
Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen
als Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattung, Firmen- oder Warensignet
vom Auftraggeber übernommen werden, so ist hierfür eine
gesonderte Vergütung zu zahlen. Die Erfüllung der formalrechtlichen
Voraussetzung obliegt dem Auftraggeber. Unsere Agentur ist von
jeder diesbezüglichen Haftung freigestellt.
5.5 Abgelehnte Werkgestaltungen und Leistungen, wie Skizzen, Entwürfe
und dergleichen, bleiben unserer Agentur zur anderweitigen Verwertung
und Nutzung vorbehalten. Will der Auftraggeber sie für sich
reserviert wissen, muß er eine entsprechende Vergütung
zahlen.
6. Honorar
6.1 Entwurf und Werkzeichnung sowie das Herstellen von Mustern
bildet eine eigene Leistung und ist als separates Auftragsverhältnis
vereinbart. Dies ist auch nach entstandenem Aufwand zu vergüten,
unabhängig von weiterer Auftragsvergabe, wie zum Beispiel
das Herstellen größerer Stückzahlen oder die
tatsächliche Ausführung von Beschriftungen auf Werbeflächen.
6.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten bildet eine eigene
Leistung. Hierfür wird ein entsprechendes Honorar berechnet.
6.3 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und
werden keine Nutzungsrechte vereinbart, so wird ebenfalls ein eventuell
durch Vorarbeiten vorhandener Aufwand, der nicht schon durch die
Regelung der Ziffer 6.1 abgedeckt ist, in Rechnung gestellt.
6.4 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie
Schaffung von Entwürfen ist berufsunüblich.
6.5 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers in technischer
und gestalterischer Hinsicht und seine sonstige Mitarbeit haben
keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein
Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart worden ist.
6.6 Die Honorare sind bei Ablieferung der Ware fällig; sie
sind ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen
zu verlangen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand.
7. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage
weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie
andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
7.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Ausführungsarbeiten
entstehende technische Nebenkosten sind zu erstatten.
7.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter
zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich
sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Preise für Waren und Dienstleistungen werden nach
der zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste in Rechnung gestellt
und sind ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart ist. Die Rechnungsforderungen sind innerhalb 14 Tagen
ab Rechnungsdatum in voller Höhe zahlbar. In Einzelfällen
behalten wir uns Voraus- bzw. Anzahlungen vor.
8.2 Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen
nicht eingehalten werden oder nach dem Vertragsabschluß eine
wesentliche Verschlechterung der Bonität des Kunden bekannt
wird. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen oder bis zur Zahlung gänzlich zu verweigern.
Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer
angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann unsere Firma vom Vertrag
zurücktreten. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe des
geltenden Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank zu berechnen,
soweit nicht der tatsächliche Schaden höher liegt.
8.3 Allen Rechnungen ist die Mehrwertsteuer in ihrer jeweils gültigen
Höhe zuzurechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren
und Entwürfen sowie an den aus ihrer Be- oder Verarbeitung
entstehenden Dingen bis zur Erfüllung aller uns gegenwärtig
oder künftig gegen den Auftraggeber/Verwerter zustehenden
Ansprüche vor. Er ist nicht berechtigt, im Eigentumsvorbehalt
befindliche Waren zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen
oder sonst das Eigentum zu übertragen.
10. Agenturzeile, Belegexemplare, Gestaltung
10.1 Unsere Agentur hat das Recht, alle von ihr entworfenen und
ausgeführten Arbeiten, insbesondere Druckschriften, mit
ihrer Agenturzeile mit dem Copyright-Zusatz zu kennzeichnen.
10.2 Von allen Druckauflagen hat der Kunde unaufgefordert ein Belegexemplar
unserer Firma zu Verfügung zu stellen. Wir haben das Recht,
bei einer Auftragsproduktion dieses Belegexmplar selbst aus der
gefertigten Auflage zu entnehmen. Preisminderungen können
daraus nicht abgeleitet werden.
10.3 Unsere Agentur ist in ihren gestalterischen Tätigkeiten
frei und nicht weisungsgebunden. Der Kunde hat vor Veröffentlichung
bzw. bei Abnahme der Korrektur die Gestaltung im Hinblick auf rechtliche
Unbedenklichkeit, insbesondere Warenzeichen-, wettbewerbs- und
urheberrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Diese Prüfung
bestätigt er mit seiner "Druckreiferklärung” bzw. "Korrekturabnahme”.
11. Haftung
Die Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit.
Unsere Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für
aufgezeichnete Daten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche
aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
12. Verschiedenes
Wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen für
nichtig erklärt, bleibt der übrige Inhalt in vollem Umfang
gültig.
Für die gesamten Rechtsgeschäfte unserer Firma findet
das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen
Fassung Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der
Ort unserer gewerblichen Niederlassung. Stand: Oktober 2000
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